Der Bundesrat folgt GameRights: Nationale Regelung in Ausarbeitung

Der Bundesrat hat erkannt, was GameRights schon seit Jahren fordert: Die Schweiz braucht ein einheitliches, verbindliches System zur Alterskennzeichnung und Abgabebeschränkung von Videospielen.

Dazu hat die Landesregierung jetzt das Eidgenössiche Departement des Innern (EDI) mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs (Vernehmlassungsvorlage) zur national einheitlichen Regelung beauftragt. Neben Games sollen auch Videos erfasst werden.

Erfahrungen aus dem Programm «Jugend und Medien», bei welchem GameRights ebenfalls mitgewirkt hat, haben den Bundesrat zu diesem Schritt bewogen. Erkannt wurde, dass bestehende Regelungen nicht vorhanden, nicht ausreichend oder nicht effektiv sind. Ein Gesetz auf Bundesebene ist die Lösung. Zum gleichen Schluss kam neulich auch Beat Althaus in seinem Beitrag «Zwischen Fiktion und Realität – Auswirkungen von Gewaltspielkonsum auf Kinder und Jugendliche».

Der Bund wird die Reglementierung sowie die Überwachung und Lenkung übernehmen, während die Umsetzung bei den Branchenverbänden und Kantonen liegen wird. Ein solches Gesetz entspricht den jahrelangen Forderungen von GameRights. Ein kompetenter Jugendschutz ist effizienter als Spiele-Verbote.  Entsprechend begrüsst die Schweizer Konsumentenorganisation der erwachsenen Videospieler/innen diese Entwicklung, auch wenn sie erst spät erfolgt.

Vorliegen wird der Entwurf planmässig Ende 2017. Bei dessen Ausarbeitung müssen Branchenverbände sowie Kantone miteinbezogen werden. Natürlich ist auch die Konsumentenvereinigung GameRights gewillt, das EDI mit Rat und Tat zu unterstützen. 

 

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