Rechtskommission des Ständerats will Actionspiele verbieten

Rechtskommission des Ständerats will Actionspiele verbieten

altDie Gefahr eines Verbotes der sogenannten „Killerspiele“ rückt ein Stückchen näher. Die Rechtskommission des Ständerats hält diesen dazu an, zwei Motionen zuzustimmen, welche ein Verbot von Actionspielen („Killerspielen“) fordern. Die Nachricht der heutigen Entscheide der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats drang bereits bis ins benachbarte Deutschland. Der Ständerat wird die Motionen in der Frühlingsession behandeln.

Die erste Motion (07.3870), welche ein Verkaufsverbot der noch undefinierten „Killerspiele“ an unter 16jährige bzw. 18jährige verlangt, wurde einstimmig akzeptiert. Mit 9:3 Stimmen wurde darüber hinaus eine zweite Motion (09.3422) gutgeheissen, welche ein generelles Verkaufsverbot auch für erwachsene Spieler und Spielerinnen fordert. Beide Motionen wurden zuvor in der letzten Sommersession des Nationalrats verabschiedet. Mit der Zustimmung dieser beiden Motionen soll nun ein Zeichen gesetzt werden, so die Kommission. Eine finale Form der neuen Regelung stehe jedoch noch nicht fest und müsse somit noch geprüft werden.
(Quelle: www.nzz.ch: Verkauf von Killerspielen verbieten. 16.02.2010. http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/verkauf_von_killerspielen_verbieten_1.4985935.html)

Das Kulturgut Videospiel ist somit noch nicht dem Untergang geweiht. Erst werden nun beide Motionen im Rahmen der Frühlingssession des Ständerats diskutiert. Im Falle einer Zustimmung wäre es anschliessend Aufgabe des Bundesrates, einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Dieser hat sich jedoch schon letztes Jahr dagegen ausgesprochen, überhaupt Massnahmen in diese Richtung zu treffen.

Was den legalen Handel von Computerspielen in der Schweiz anbetrifft, hat die in der Schweiz ansässige Branche unter der Federführung der Swiss Interactive Entertainment Association bereits die notwendigen Selbstregulierungsmassnahmen getroffen, um den unerwünschten Verkauf von Computerspielen mit Gewaltdarstellungen an Minderjährige zu unterbinden. Gemäss dem europaweit anerkannten Rating-System Pegi sind die Computerspiele mit einer Altersfreigabe und Inhaltskennzeichnung versehen.

(Quelle: www.parlament.ch: Killerspiele. Massnahmen des Bundesrates. 16.02.2010. http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20093394)


Die Relevanz der zweiten Motion (generelles Verkaufsverbot auch für Erwachsene) lässt unter Beachtung folgender Aussage des Bundesrates ebenfalls in Frage stellen:

Das Strafgesetzbuch kennt bereits eine absolute Verbotsgrenze für Gewaltdarstellungen gemäss Artikel 135 StGB (SR 311.0), welche auch für Killerspiele gilt.

(Quelle: www.parlament.ch: Killerspiele. Massnahmen des Bundesrates. 16.02.2010. http://www.parlament.ch/D/Suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20093394)


Diese Erkenntnisse erwecken den Anschein, dass einige Massnahmen gefordert werden, welche – zumindest teilweise – bereits existieren, jedoch aber ignoriert werden. So wie auch die Tatsache, dass Videospiele – laut der Studie des BSV „Neue Medien und Gewalt“ (Veröffentlicht: 01.12.2008) - noch immer nicht zwingend Grund für aggressive Reaktionen sein müssen.

Eine generelle Gefährdung Heranwachsender durch den Konsum von Gewaltdarstellungen
in Neuen Medien muss aus wissenschaftlicher Sicht jedoch als kaum existent
angesehen werden. Es ist unabdingbar, Kontextfaktoren in die Analyse und Bewertung des
Gefährdungspotenzials von gewaltdarstellenden Neuen Medien einzubeziehen. Medienwirkungen
entfalten sich immer im Zusammenhang mit sozialen, personalen und medialen
Kontextfaktoren, die überdies komplex vernetzt sind.

(Quelle: www.bsv.admin.ch: Neue Medien und Gewalt. Olivier Steiner. 16.02.2010. Link zur Quelle)

Wie letztendlich die Entscheidung des Ständerats ausfallen wird, zeigt sich während der kommenden Frühlingssession. Diese beginnt am 1. März 2010.

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0 #8 WildOne 2010-02-20 23:29
Ich hätte nichts dagegen, wenn eine Altersbegrenzun g ab 21 eingeführt würde, welche dann für uncut-Games stehen würde (die deutsche MW2-Version wäre somit ab 18, die uncut-Version ab 21). Ich bin bald 30, zocke seit ca. 20 Jahren und finde es einfach zum Kotzen, wenn mir der Staat vorschreiben will, was ich zocken darf und was nicht.
Zudem würde ein komplettes Verbot eh nicht viel bringen, denn es gibt genügend andere Wege, um an ein "verbotenes" Game zu gelangen.
Schade finde ich einfach, dass nach jedem Amoklauf auf sogenannte Killerspiele gezeigt wird. Vielleicht müsste man einmal die Erziehung hinterfragen, aber das ist natürlich wesentlich schwieriger, als ein Verbot aufzustellen. Einfach traurig, unsere Politiker!
 
 
0 #7 Ash 2010-02-19 12:22
Tja... und was jetzt? Eine Idee, wie wir unsere Anliegen, unseres Recht auf Selbstbestimmun g bis zum März verteidigen können?
 
 
0 #6 Gwendolan 2010-02-19 03:15
Es ist zu hoffen - aber leider nicht zu erwarten - dass der Ständerat als Kollektiv etwas mehr verfassungsrech tliches Gespür hat. :-(
 
 
0 #5 driftar 2010-02-17 19:03
Ich denke diese ganzen politischen Motionen und Vorstösse dienen der reinen Profilierung von Politikerinnen und Politikern. Wieder einmal nach langer Zeit gut da stehen in den Medien.

Es ist wohl einfacher etwas per Gesetzt zu Verbieten als die Einhaltung bestehender Gesetze zu kontrollieren.

Wenn man Gamehändler wie Onlineshops oder im Detailhandel fortlaufend kontrolliert dass die ihrer Verpflichtung gegenüber dem Jugenschutz nachkommen, würde man das Problem wohl besser in den Griff bekommen. Aber das kostet ja was.

Stattdessen wird verboten und zensiert bis die Schwarte kracht, harmloses verteufelt, Gamer pauschalisiert und diskriminiert.
 
 
0 #4 Steve 2010-02-17 17:11
4. Das Strafgesetzbuch kennt bereits eine absolute Verbotsgrenze für Gewaltdarstellu ngen gemäss Artikel 135 StGB (SR 311.0), welche auch für Killerspiele gilt. Dadurch werden allerdings nur die extremsten Spiele verboten.

Welche sind das und danke für den gut recherchierten und geschriebenen Text.
 
 
0 #3 Sm0key 2010-02-17 15:07
zitiere Athavariel:
Bei der Kinderpornographie scheint man es nicht eilig zu haben bei der Erhöung des Strafmasses, aber Actionspiele müssen, gemäss Antrag, gleich verboten werden auch für Erwachsene. Was einer Zensur gleichkommt.

Bei Actionspielen kommt kein anderer Mensch zu schaden, aber die Opfer von Kinderpornographie leiden ein Leben lang.


Da sieht man doch wieder einmal, wie die Politiker arbeiten. Was man einfach bekämpfen kann, wird zuerst angegangen, weil kein grosser Widerstand bzw. keine grossen Hürden anzutreffen sind...noch nicht. Aber solche Sachen, wie Kinderpornograp hie, da wagt sich keiner ran..man möchte sich die Finger ja nicht verbrennen, wenn man dort nämlich nicht wirklich Lösungsvorschlä ge hätte.

Ich finds einfach eine Sauerei, dass diese ganzen Herren und Damen Ü50-er etwas verbieten wollen, dass sie weder selber richtig kennen noch sich damit wirklich je auseinandergese tzt haben, geschweige denn, es je tun werden.

P.S
Hab nen klitzekleinen Fehler entdeckt, bzw. nur ein Buchstabe der fehlt -> "im Rahmen der Frühlingssessio n des Stände(R)ats" dir fehlt da der R. :)

Aber ansonsten GZ, gute Artikel!
 
 
0 #2 Adrian 2010-02-17 13:58
Guter Erstling.
GZ.
 
 
0 #1 Athavariel 2010-02-17 13:51
Danke für den Artikel Joel, sehr gut geschrieben.

Was mich auch stört ist die Tatsache, dass folgende Motion, von Nattionalrätin Doris Fiala, gemäss Rechtskommissio n des Ständerates in ein Postulat umgewandelt werden soll.

08.3609 – Motion
Erhöhung der Strafandrohung bei Kinderpornografie

Bei der Kinderpornograp hie scheint man es nicht eilig zu haben bei der Erhöung des Strafmasses, aber Actionspiele müssen, gemäss Antrag, gleich verboten werden auch für Erwachsene. Was einer Zensur gleichkommt.

Bei Actionspielen kommt kein anderer Mensch zu schaden, aber die Opfer von Kinderpornograp hie leiden ein Leben lang.
 

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