Baselbieter Parlament verabschiedet Gesetz für mehr Jugendschutz

Baselbieter Parlament verabschiedet Gesetz für mehr Jugendschutz

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Auf das „Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführung und die Abgabe von elektronischen Trägermedien (FTG)“ ist vorletzten Donnerstag der baselbieter Landrat geschlossen eingetreten. Damit zieht er mit dem Grossen Rat des Stadtkantons gleich. Das neue Gesetz soll eine Übergangslösung bilden, bis der Bund eine schweizweite Lösung in Kraft setzt. Dieses Gesetz könnte langfristig als Vorbild für eine eidgenössische Lösung fungieren.

 

Das Gesetz basiert auf einer am 21. Oktober 2008 verabschiedeten Vorlage, die neue Regulierungen für Filmvorführungen wie auch bei der Abgabe audiovisueller Trägermedien, Filmmedien und Videospiele, vorsieht, da diese Medienprodukte bewiesenermassen einen starken Einfluss auf die geistige und seelische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen besitzen.

Sowohl der Schweizerische Video-Verband, der Verband Basler Lichtspieltheater und die SIEA haben sich bei der Anhörung mit dem Gesetz einverstanden erklärt, nicht jedoch ohne auf den Code of Conduct zu verweise, der von 97% aller betroffenen Betriebe unterzeichnet haben und der eine ähnliche Funktion wie das neue Gesetz inne hat. Bei der Anhörung bestand Peter Züger von der SIEA darauf, dass die PEGI-Alterskennzeichungen als einziges anerkannt werden.

 

Das Gesetz in Bezug auf Games

1 Elektronische Trägermedien wie Videofilme, DVDs, Computer-, Konsolen- oder Videospiele und vergleichbare Produkte dürfen an Kinder und Jugendliche nur abgegeben oder zur Verfügung gestellt werden, wenn sie für deren Alter geeignet sind. Ausgenommen davon ist die Abgabe durch die erziehungsberechtigten Personen nach Massgabe der elterlichen Verantwortung.

Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien; §7 Grundsatz

In diesem Paragraphen erfüllen sich alle Forderungen die man einem modernen und angemessenen Jugendschutzgesetz stellen kann. Die Kinder und Jugendliche können nicht mehr hinter den Rücken der Eltern nicht für Sie geeignete Spiele erwerben, gleichzeitig bleibt den Eltern die Freiheit, selber über die Medienerziehung ihres Nachwuchses zu entscheiden. Jedoch muss hier im Interesse der Kinder bei den Eltern mit Medienerziehung angesetzt werden um deren Kompetenz in diesem Fachgebiet zu erhöhen.

1 Bei der gewerbsmässigen oder entgeltlichen Abgabe elektronischer Trägermedien haben sich die abgebenden Personen oder Stellen an die Empfehlungen der Herstellerinnen und Hersteller, die von der Medienkommission anerkannten Bewertungssysteme oder die Beurteilung durch die Medienkommission zu halten. Dasselbe gilt für das öffentliche Aufstellen zum Gebrauch.

Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien; §8 Altersbeschränkungen

Auch hier haben wir einen weiteren positiven Punkt: PEGI ist sowohl eine Empfehlung der Hersteller wie auch ein Bewertungssystem. Wie aufmerksame Leser jetzt bemerkt haben werden, ist jedoch eine Medienkommission für die Anerkennung solcher zuständig.

1 Der Regierungsrat wählt eine Medienkommission. Sie besteht aus fünf bis neun Fachpersonen insbesondere aus den Bereichen Pädagogik, Sozialwissenschaften, Kino, Unterhaltungsmedien, Kultur und Recht.

Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien; §9 Bestand

Die Medienkommission ist zuständig für:

a. die Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes;

b. die Festlegung von Altersgrenzen gemäss den §§ 4, 5 und 8;

c. die Anerkennung von Bewertungssystemen oder Herstellerempfehlungen.

Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführungen und Abgabe von elektronischen Trägermedien; §10 Aufgabenbereich

 

Diese Zusammensetzung hört sich viel versprechend an und weist ein gutes Gleichgewicht auf, wenn auch jemand die Sicht der Konsumenten vertreten könnte. Aber allen in einem, ist dies eine äusserst gute Grundlage, da auch nicht zu erwarten ist, dass die USK als ausländisches Bewertungssystem anerkannt wird oder dieses Gremium strenger als die PEGI sein wird.

Wir können gespannt sein, wie sich dieses Gesetz auf andere Kantone und auf den Bund auswirken wird. Den vollen Text kann man hier nachlesen.

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0 #12 Adrian 2009-10-08 14:03
Die Händler sind nun mal gesetzlich (noch) nicht dazu verpflichtet die Altersempfehlungen zu befolgen.
Das käme ja mit diesem Gesetz hier.
 
 
0 #11 SF_89 2009-10-08 10:48
Am sinnvollsten wäre es, wenn die Eltern endlich begreifen würden, was PEGI ist und wozu die Zahlen links unten bei der Spieleverpackun g bedeuten :P
Neue Gesetze brauchen wir auch nicht, die Händler müssen sich einfach rigoros ans Gesetz halten und die Leute nach dem Alter fragen.
 
 
0 #10 Adrian 2009-10-07 20:56
So etwas wäre schlicht nciht durchführbar. Sie würden dann einfach angeben, das Spiel sei für sie selber und es dann den Kinder geben. Es müssten dann alle diesen Vetrag unterzeichnen und diese Verträge müssten regristriert werden, sprich zentral Archiviert. Kontrollstaat nein danke.
 
 
0 #9 Decepticon 2009-10-07 18:19
zitiere Sam_Fisher:
Das wird man doch nie verhindern können. Gibt einfach immer Eltern, die in der Erziehung zu lasch sind.


Hmm was meint ihr.man könnte es doch gesetzlich so verankern das Eltern die ihren Kiddys solche Spiele (CS,CoD und so) kaufen wollen einen Vertrag abschliessen müssen beim Händler in dem sie die Verantwortung übernehmen.Soll te dann ihr Sohnemann oder das Töchterchen Amoklaufen oder sonst Probleme machen werden die Eltern zur Verantwortung gezogen.Dann kann man auch nicht mehr automatisch den Games die Schuld geben..Das würd ich für ne sehr geniale Idee halten..
 
 
0 #8 Adrian 2009-10-07 12:56
bazonline.ch/basel/land/Jugendschutz-Lan...Stadt/story/12547694

Hmm...scheint so als ob du doch bedingt recht hast. Der Landrat hat sich schon dafür ausgesprochen, aber wenn eine erste Lesung besteht (siehe Lead) kann auch eine zweite kommen.
 
 
0 #7 SF_89 2009-10-07 11:08
@Adrian
Wenn ich richtig informiert bin, wurde hier lediglich beschlossen, dass die Vorlage an den Baselbieter Landrat geht, erst diesen Donnerstag steht die 2. Lesung des Kommissionsbesc hlusses an. Sollte die Vorlage diese - hoffentlich - bestehen, kommt es erst dann zum Beschluss im Landrat.
Kommt keine 4/5-Mehrheit zustande, kommt es vor's Volk!
 
 
0 #6 Sam_Fisher 2009-10-07 04:58
zitiere Decepticon:
Klingt ja mal nach einem guten Anfang aber das: Ausgenommen davon ist die Abgabe durch die erziehungsberechtigten Personen nach Massgabe der elterlichen Verantwortung ist ja wohl ein schlechter Witz.Errinnert mich irgendwie an den ca.12 Jährigen der mit seiner Mutter CS im Interdiscount XXL am Marktplatz kaufen wollte und die Verkäuferin nur sagte: Ganz sicher nicht auch wenn dir deine Mutter das kaufen will..Elterliche Verantwortung.das ich nicht lache.wenn dann ihr verzogenes Gör trotzdem scheisse baut sind es wieder die Spiele!!Spiele gehören in die Hände derjenigen die die Altersvorgabe erfüllen und sonst nicht!Basta!!!!!


Das wird man doch nie verhindern können. Gibt einfach immer Eltern, die in der Erziehung zu lasch sind.
 
 
0 #5 Decepticon 2009-10-07 02:26
Klingt ja mal nach einem guten Anfang aber das: Ausgenommen davon ist die Abgabe durch die erziehungsberec htigten Personen nach Massgabe der elterlichen Verantwortung ist ja wohl ein schlechter Witz.Errinnert mich irgendwie an den ca.12 Jährigen der mit seiner Mutter CS im Interdiscount XXL am Marktplatz kaufen wollte und die Verkäuferin nur sagte: Ganz sicher nicht auch wenn dir deine Mutter das kaufen will..Elterlich e Verantwortung.d as ich nicht lache.wenn dann ihr verzogenes Gör trotzdem scheisse baut sind es wieder die Spiele!!Spiele gehören in die Hände derjenigen die die Altersvorgabe erfüllen und sonst nicht!Basta!!!! !
 
 
0 #4 Adrian 2009-10-06 15:12
@This
BS und BL haben jetzt genau das gleiche Gesetz. Dies war ein partnerschaftli ches Unterfangen.
 
 
0 #3 Alain 2009-10-06 10:46
Der Jugendschutz ist Sache der Kantone. Momentan ist offen, ob der Bund den Kantonen via Verfassungsände rung diese Hoheit enzieht oder ob es bei den Kantonen bleibt.

So wie es ausschaut (das die entsprechenden Empfehlungen werden "erst" Mitte nächsten Jahres beim Bundesrat deponiert), lässt der Bund den Kantonen weiterhin freie Hand. Erst, wenn die Kantone nicht vorwärts machen, würde sich eventuell was daran ändern.
 

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