"Manhunt 2": Roland Näf klagt erneut

"Manhunt 2": Roland Näf klagt erneut

Roland Näf. www.witchguard.chDer Tagesanzeiger berichtete heute auf seiner Webseite davon, dass Roland Näf, Verbotsbefürworter und Vizepräsident der SP Bern, eine Klage eingereicht hat - diesmal gegen fünf Onlineshops, welche das stark gewalthaltige Spiel "Manhunt 2" verkaufen:

"Weil ihm die Selbstregulierung der Schweizer Gaming-Branche zu lückenhaft ist, wie das Beispiel «Manhunt 2» zeige, hat der Berner SP-Grossrat Roland Näf Anzeige erstattet. Nicht gegen die Grossverteiler, sondern gegen fünf Schweizer Onlineshops, die «Manhunt 2» im Angebot haben. [...] Unter den Beklagten sind auch grosse Unternehmen wie Citydisc.ch oder Digitec.ch. «Der Untersuchungsrichter soll nun entscheiden, ob der Verkauf von «Manhunt 2» gegen Artikel 135 im Strafgesetzbuch verstösst», sagt Näf. Der sogenannte «Brutalo-Artikel» ist allgemein gehalten und kann auf diejenigen angewendet werden, die brutale Gewaltdarstellungen «herstellen, einführen, lagern, in Verkehr bringen, anpreisen, ausstellen, anbieten, zeigen, überlassen oder zugänglich machen»."

Zugegeben, "Manhunt 2" ist ein ziemlich morbides Spiel, ohne welches die Spielewelt relativ gut ausgekommen wäre. Doch erneut versucht Näf, mit Klagen US-amerikanischer Natur das Medien-Spotlight auf sich zu ziehen um Werbung für seine Bevormundungspläne machen zu können. Und erneut folgt ihm die Schweizer Presse blindlings, indem sie die Gewalt darstellenden Spiele als Grund für Amokläufe darstellt - der Tagesanzeiger schafft das in einem einzigen Satz:

"Fast immer, wenn ein Jugendlicher Amok läuft, finden sich auf seinem Computer so- genannte Shooter-Games. So auch beim Amokläufer von Winnenden, der im März 15 Menschen tötete."