Merci beaucoup, Mme conseillère Seydoux-Christe! Leider hat es nicht gereicht

  • Adrian
  • 18. März 2010
  • Politik
  • 27849

Knapp vor 19 Uhr am 18. März 2010 hat der Ständerat die Motion 09.3422 von Frau Allemann mit 19 zu 12 Stimmen angenommen, nachdem wenige Minuten vorher die Motion 07.3870 von Herrn Nationalrat Norbert Hochreutener ebenfalls angenommen wurde (27 zu 1). Zwei Motionen die sich in Ihrer Natur per se beissen, verlangt doch die Motion des CVP-Mannes mehr Regulierung und Jugendschutz und die des VGMG-Auslegers ein Verbot von jedem Spiel in dem „grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen“.
Und dies umfasst so ziemlich jedes Action-Game auf dem Markt, etwas dass man wissen würde, und sollte, wenn man sich mit dem Thema befasst.


Die Sitzung begann mit der Aussprache des Präsidenten der Rechtskommission des Ständerates Hermann Bürgi, der nochmals die Gründe für die Annahme beider Motionen auflistete. Dabei fuhr er eine Schiene, die sich nicht sonderlich von derjenigen von GR unterschied: Es besteht Handlungsbedarf, Richtlinien müssen her. Selbst die Branche und Ihre Bemühungen in Form des Code of Conduct
Interessanterweise äusserte der Kommissionspräsident auch Zweifel an der Motion Allemann. Die Kommission sei der Ansicht gewesen, dass das Verbot wie es Frau Allemann fordere zu weitgreifend sei, der Bundesrat müsse die Forderungen der Motion nicht aufs Wort nehmen.

Es geht unserer Kommission um die Stossrichtung und nicht um dieses apodiktische generelle Verbot.

http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/s/4813/324564/d_s_4813_324564_324861.htm

Highlight der Diskussion war dabei Frau Nationalrätin Anne Seydoux-Christe. Die Jurassienne äusserte sich kompetent und fachkundig zum Thema und verwendete viele der Argumente, die auch GameRights und andere Vereinigung, die gegen ein Verbot ankämpfen, verwenden.
Die CVP-Frau wies daraufhin, dass die von Herrn Bürgi gewünschte Stossrichtung auch von der Motion Hochreutener vermittelt wird. Mit der Annahme beider Motionen vermittle man dem Volk eine Botschaft die „alles ausser klar“ sei, postulierte die Ständerätin. Auch mockierte sie sich über die Formulierung der menschenähnlichen Wesen, welche überaus vage ausfällt. Korrekt wies sie darauf hin, dass so ein Verbot wie es Allemann verlange exzessiv sei und nicht nur Kinder und Jugendliche den Zugang zu spielen entziehe  sondern auch den Erwachsenen. Dies sei ein Verbot welches auch kein anderer Staat praktiziert, rief sie in Erinnerung. Weiter machte sie darauf aufmerksam, dass solch ein Verbot nicht durchsetzbar wäre.
Dazwischen meldete sich noch Frau Savary zu Wort, welche uns mit ihren kurzen Diskurs zurück in die Steinzeit der Killerspiele-Debatte katapultierte, als sie Gewalt inszenierende Spiele für die schrecklichen Amokläufe in Littleton bis Winnenden über Erfurt und Emsdetten verantwortlich machte.
Darauf antwortete Frau Nationalrätin Anne Seydoux-Christe, dass PEGI in der Mehrheit der europäischen Staaten Verwendung findet und dass es in der Schweiz dank der Branche bereits zu 95% im Handel angewendet wird. Sie erinnerte aber den Rat auch daran, dass auch die Umsetzung der Motion Hochreutener nicht einfach sein wird, zeigte aber auch gleichzeitig auf, dass ein „relatives Verbot“ der richtigen Verhältnismässigkeit entspreche. Einer Verhältnismässigkeit, die der grossen Mehrheit der Spieler die „normal im Kopf sind“ nicht bestraft.

Ivo Bischofberger, ebenfalls Mitglied der CVP, fiel wiederum seiner Parteikollegin in den Rücken.
Es ist nicht Aufgabe einer Generation, die offensichtlich Mühe hat, der rasanten Entwicklung der IT-Technologie zu folgen, die Freizeitbeschäftigung eines grossen Teils unserer Generation moralisch zu be- oder verurteilen.
Dies zitierte der Mann aus einem Brief junger Verbotsgegner und pflichtete der Kernaussage bei: Es ist nicht Pflicht des Ständerates junge Menschen zu be- oder verurteilen. Folgend sagte er aber, dass er durchaus ihre Pflicht sei, diejenigen jungen Menschen zu schützen, „die von ihrer Persönlichkeitsstruktur her nicht so stark sind, dass sie sich ohne Weiteres gegen negative, vor allem auch negative emotionale, Beeinflussung wehren und schützen können.“

Und dann argumentierte der Appenzeller genau so, wie es die Verfasser des Briefes ihm vorwarfen: Junge Menschen hätten abstrakte Freiheitsforderungen, wir seien durch die viele Freiheit überfordert, benötigten Rahmen an denen wir uns orientieren können.
Ein Bilderbuchbeispiel des Generationenkonflikts: Ein 52-jähriger der über junge Erwachsene spricht, als ob wir klein Kinder wären, als ob man uns nicht ernst nehmen müsse.
Durch diese Haltung erwünscht er sich unserer Generation zu beweisen, dass die seine, welcher er kurzer Hand als die „Erwachsenengeneration“ beschreibt, sich um uns sorgt. Interessant, dass er dies durch ein Verbot tut. Auf solche Liebe kann man vermutlich getrost verzichten.
Auch er wollte Abklärungen treffen durch die Annahme des Verbots.

Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf musste am Ende der Diskussion jedoch Herrn Bürgi und Bischofberger wichtiges Basiswissen, über welches sie verfügen sollten, in Erinnerung rufen:

Ich möchte Sie aber auch darauf hinweisen, dass eine Motion nicht dazu veranlasst, irgendetwas zu diskutieren, sondern einen konkreten Auftrag enthält.

http://www.parlament.ch/ab/frameset/d/s/4813/324564/d_s_4813_324564_324861.htm

Fakt, der die Empfehlungen von Bürgi und Bischofberger in äusserst schlechtem Licht da stehen lässt.
Die Bundesrätin und Vorsitzende des EJDP äusserte noch weitere Bedenken an beide Motionen, so würde eine Ausdehnung der Strafbarkeit ipso facto auch die Legimität des Verbots in Frage stellen. Sie deutete auch auf die immensen Auslegungsschwierigkeiten hin und die Schwierigkeit auch Erwachsene zu bevormunden.
Gegen die Motion Hochreutener spreche, dass der Bund zwar gemäss der Motion Strafbestimmungen erlassen kann, aber nicht die Strafbarkeitsgrenzen. Für diesen Zweck wäre auch ein eidgenössisches Rating nötig, Kompetenz, die jedoch nicht beim Bund liegt.

Aber alle Argumente der Welt hätten scheinbar nicht gereicht um einen Teil des Ständerates zu überzeugen. Die Motion Allemann wurde angenommen. Jedoch knapper als bis vor kurzem erwartet: 19 zu 12 Stimmen, wobei 15 Räte sich entweder enthalten haben oder schlicht nicht anwesend waren. Letzteres schien gemäss 20min der Fall zu sein. Sobald die genauen Abstimmungsergebnisse veröffentlich wurden, berichten wir genauer wer wie abgestimmt hat.

Game Over?
Insert Coin! Es bestehen noch viele Möglichkeiten um das ungerechte Verbot abzuwenden, auch wenn dies gewisse Personen, Vereine und Sekten nicht verstehen wollen. Vernehmlassung, Wahlen, Referendum sind unter anderem möglich.
Der von GameRights gesammelte Erfolg in den letzten Wochen sollte uns mit Stolz und Zuversicht erfüllen. Viel schweisstreibende und zeitaufwendige Arbeit steht vor uns, aber umso grösser wird die Belohnung dafür sein.

Denn jetzt erst recht müssen wir uns der Worte Bertolt Brechts annehmen:

Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

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