Der Gesetzgebungsprozess in Bern läuft – und GameRights ist mitten drin

  • Adrian
  • 09. Juni 2017
  • Politik
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Letzten Herbst beauftragte die Bundesregierung das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI) damit, bis Ende 2017 das erste Jugendschutzgesetz auf Bundesebene vorzulegen. Dieser Prozess läuft nun sein mehreren Monaten und GameRights sitzt selbstverständlich mit am Tisch. Eine Übersicht über den Stand der Dinge.

Lang ist es her. Im Frühling 2010 entschloss der Ständerat gegen den Wunsch des Bundesrates dem Nationalrat zu folgen und die Motionen Allemann (09.3422) und Hochreutener (07.3870) anzunehmen. Er fiel dabei, wie zuvor schon die grosse Kammer des Parlaments, der vorherrschenden Paranoia zum Opfer, welche Demagogen damals anfeuerten. Das Parlament beauftragte somit, trotz Widerstand von GameRights und Parlamentsmitgliedern wie Anne Seydoux-Christe, den Bundesrat damit, ein den Motionen entsprechendes Gesetz zu entwerfen.

Der Bundesrat hat sich dabei reichlich Zeit gelassen – immerhin sind seither doch über sieben Jahre verstrichen. Statt voreilig zu handeln, gab der Bundesrat die Programme «Jugend und Medien» sowie «Jugend und Gewalt» in Auftrag, um über die Zeitspanne von fünf Jahren anhand von Studien, Gutachten und Konferenzen in Zusammenarbeit mit Experten ein qualitativ hochwertiges Bild der Situation in der Schweiz zu schaffen und erst danach zu entscheiden. Verbotswünschen schob er damit einen deutlichen Riegel vor.

Diese Zeit kam Computer- und Videospielen entgegen, denn die Einstellung der Gesellschaft zu Games hat sich in den letzten Jahren stark geändert. Trotz vereinzelten kritischen Stimmen, welche zunehmend seltener und leiser wurden, hat das Parlament weitere Verbotsvorstösse wie die Standesinitiativen verschiedener Kantone sistiert. Zwischenzeitlich haben andere Kantone progressive Jugendschutzgesetze erlassen und Parlamentarier verlangen inzwischen sogar eine Förderung für die Videospielbranche in der Schweiz.

«Von der Verbotswut der Motion Allemann ist wenig übriggeblieben», erläutert Thomas Riediker, Präsident der Vereinigung GameRights, der Konsumentenorganisation für erwachsene Computer- und Videospielkonsumenten der Schweiz. Er vertritt GameRights im Gesetzgebungsprozess und sitzt regelmässig mit den Verantwortlichen beim Bund und Interessenvertretern zusammen, um Input zum neuen Gesetz aus Konsumentensicht zu geben. «Es kommt gut», urteilt er selbstsicher, «denn niemand will mehr ein totales Verbot oder ein Ausbau der inhaltlichen Grenzen.» Stattdessen scheint das neue Gesetz sich stark an der Motion Hochreutener sowie dem «Code of Conduct» der Branchenorganisation SIEA zu orientieren. «Es zeichnet sich ein sehr konsumentenfreundliches Gesetz ab», prophezeit Riediker, «allerdings enthält es voraussichtlich auchklare, gerechte Jugendschutzregelungen, welche den Handel in die Pflicht nehmen, ohne dabei erwachsene Konsumenten zu kriminalisieren». Auch die Medien würden sich weniger schnell auf Games stürzen, um Sündenböcke zu finden: «Die Gamer sind in den vergangenen sieben Jahren nicht jünger geworden. Die Teenager von damals sind jetzt junge Erwachsene in politischen und redaktionellen Positionen. Sie wissen, dass es sinnlos ist, Games für jeden Akt der Gewalt zu beschuldigen.»

Der GameRights-Präsident warnt aber auch davor, sich mit dem Gesetz zufrieden zu geben und in Sicherheit zu wägen: «Ein Gesetz alleine schafft keinen Jugendschutz. Medienkompetenz ist weiterhin wichtig, wenn nicht sogar wichtiger, denn Jugendschutz beginnt nicht erst im Laden an der Theke, sondern zuhause bei den Eltern.». Hierfür muss der angetretene Paradigmenwechsel auch seinen Weg in die Bildung und das Bewusstsein von Erziehungsberechtigten finden. Wie schon beim Jugendschutz ist GameRights auch beim Thema Medienkompetenz ein Vordenker. «Seit Jahren folgen wir mit unseren GameAgents-Workshops das Ziel, auch solche in die Pflicht zu nehmen und aufzuklären, welche sich normalerweise nicht mit Computer- oder Videospielen auseinandersetzen.», so Riediker abschliessend. Mit einem ersten Entwurf des Gesetzes ist per Ende Jahr zu rechnen. Bis dahin setzt sich GameRights im Gesetzgebungsprozess weiterhin für einen fairen und sinnvollen Jugendschutz ein.

 

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