USA: Supreme Court erklärt Spieleverbot für verfassungswidrig

  • Nikolai
  • 27. Juni 2011
  • Politik
  • 24682

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Ein noch von Gouverneur Arnold Schwarzenegger ausgearbeitetes Gesetz aus dem Jahre 2004, welches vorsah, den Verkauf gewalthaltiger Videospiele an Minderjährige unter Strafe zu stellen, wurde heute Montag letztinstanzlich vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten als verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz sah vor, auf besonders gewalthaltigen Spielen einen Sticker mit dem Vermerk "ab 18" anzubringen, diese Spiele dürften dann nicht mehr an minderjährige Personen verkauft werden, Zuwiderhandlung würde mit einer Busse von bis zu USD 1000$ bestraft. Dieses für europäische Verhältnisse sehr liberale Gesetz stiess in den Vereinigten Staaten, welche keinerlei gesetzliche Jugendschutzregelung für Videospiele kennen (wie in der Schweiz basiert die Selbsteinstufung auf Freiwilligkeit), auf heftigen Widerstand seitens der Unterhaltungsindustrie, welche mit dem heutigen Urteil durchaus zufrieden sein kann. GameRights sieht in dem Gesetz,  welches die kalifornische Regierung einführen wollte zwar als angemessenes Instrument des Jugendschutzes an, freut sich aber trotzdem über das Urteil, da viele der Argumente der hiesigen Verbotsbefürworter mit dem Urteil entkräftet werden.

 

Die Richter argumentierten in ihrem Urteil einerseits damit, dass Videospiele mit anderen Medien unter die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit fallen, welche in den USA durch das "First Amendement" geschützt wird. Es seien nur wenige Ausnahmen von diesem Gesetz in der Geschichte der Vereinigten gemacht worden. Das Argument der Verbotsbefürworter, Videospiele würden eine dieser Ausnahmen rechtfertigen, da die interaktiven Elemente in den Videospielen besonders schädliche Auswirkungen habe, überzeugt das Gericht nicht. Andererseits sei durch psychologische Studien nicht bewiesen worden, dass eine Agressivitätssteigerung nach dem Konsum von Videospielen eintrete. Die beobachteten Effekte seien klein und nicht unterscheidbar von denen, welche von für Kinder ebenfalls zugänglichen Medien wie Samstagmorgens-Cartoons verursacht würden. Zudem mische sich der Staat übereifrig in die Kindererziehung ein.

Auch wenn GameRights sich hinter eine Regelung stellen würde, wie sie in Kalifornien nun nicht zustande kommt, und die vorgeschlagenen Restriktionen für europäische Verhältnisse nicht besonders strikt sind, freuen wir uns über die Argumentationslinie des Richtergremiums, welches mit einer Mehrheit von 7 zu 2 Stimmen entschied. Es wird wieder einmal klar, dass nach heutigen Kenntnisstand der viel beschworene Abstumpfungseffekt nicht über denjenigen anderer Medien hinaus geht, und die grosse Sensibilität für die elterliche Eigenverantwortung anstelle der staatlichen Bevormundung, welche das Richtergremium an den Tag legt, ist erfreulich.

Dennoch stellt sich GameRights keinesfalls gegen Massnahmen wie diejenigen der Kalifornischen Regierung. Eine gesetzlich verankerte Jugendschutzregelung, deren Überschreiten zu empfindlichen Geldstrafen für den Verkäufer führt, ist auch in unserem Sinne. Das heutige Gerichtsurteil kann aber in jedem Fall durchaus als erfreulich angesehen werden, da die zentralen Argumente, mit denen Verbotsforderer hierzulande weitaus radikalere Zensurmassnahmen fordern, vom Obersten Gerichtshof der Vereinigen Staaten als nichtig verworfen werden.

Die Urteilsbegründung ist hier auf 92 Seiten verfügbar und wird zur Lektüre empfohlen. Eine vertiefte Auseinandersetzung seitens GameRights mit dem Urteil und seiner Begründung wird folgen.

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