Luzerner Standesinitiative abgeschossen – Trendwende in Sicht?

  • Adrian
  • 18. Dezember 2014
  • Politik
  • 29759

Luzerner Kantonsparlament

Letzten Woche hat der Nationalrat entschieden die Luzerner Standesinitiative «11.301 - Gewaltspiele und -sportarten und Jugendschutz» abzuweisen. Ob dies eine Trendwende in Bundesbern darstellt ist fraglich, denn die Bundesverwaltung hat «mit den laufenden Programmen «Jugend und Medien» sowie «Jugend und Gewalt» das zentrale Anliegen aufgenommen.» Eine Entscheidung zum Thema ist also noch nicht gefallen und somit sind Verbote noch nicht vom Tisch. Verbotsforderungen liegen weiterhin beim Bundesrat.

Ohne Opposition beschloss der Nationalrat letzten Freitag, dem 12. Dezember 2014, der Standesinitiative keine Folge zu leisten, wie es vor ihm schon der Ständerat am 23. September gemacht hatte. Die grosse Kammer des Parlaments folgte dabei der Empfehlung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur, welche das Papier vorbehandelte. Sie kam zum Schluss, dass Wettkämpfe der Kampfsportarten «MMA» und «Ultimate Fighting» höchstens Randerscheinungen darstellen und daher keine weitere Regulation notwendig sei.

Die Standesinitiative forderte auch ein Verbot der «Herstellung, des Anpreisens, der Einfuhr, des Verkaufs und der Weitergabe von Spielprogrammen, in denen grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen». Wirft man aber einen Blick auf die Medienmitteilung des Parlaments, überrascht es zu sehen, dass dieser Aspekt der Standesinitiative nur am Rande erwähnt wird. War er daher für diesen Entscheid der grossen Kammer überhaupt wichtig?

Diese Tatsache rückt das Geschäft in ein anderes Licht. Wäre es auch so entschieden worden, wenn es nur um Gewalt in Computer- und Videospiele ginge? Es ist zu bezweifeln, dass die Standesinitiative dann überhaupt behandelt worden wäre. Nebst derjenigen aus Luzern sind noch weitere Standesinitiativen hängig: Bern (08.316), St. Gallen (08.334; 09.313), Tessin (09.314) und Freiburg (09.332). Alle dieser Standesinitiativen verlangen Verbote von gewaltbeinhaltenden Games und teilen den Wortlaut, welcher der von Roland Näf etablierten Logik folgt, mit dem Luzerner Papier. Diese Initiativen sind allesamt von beiden Räten sistiert worden, was einen daran zweifeln lässt, dass das Parlament dieses Thema ohne den sportlichen Aspekt wieder aufgegriffen hätte.

Auch der entsprechende Kommissionsbericht erweckt den Eindruck, dass das Parlament kein Interesse hat sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und eine Kehrtwende in Sachen Gewalt in Games vorzunehmen. Stattdessen schiebt er alle weiteren Entscheidungen auf, bis die Berichte der Bundesverwaltung zu den Programmen «Jugend und Medien» sowie «Jugend und Gewalt» veröffentlicht werden. «Die beiden Programme versprechen profunde und vielfältige Ergebnisse in den Bereichen Gewaltprävention und Jugendmedienschutz hinsichtlich der Strategien, der Strukturen und der Massnahmen», argumentiert diese, «Auf dieser Grundlage wird die Bundesverwaltung Vorschläge für die zukünftige Ausgestaltung des Jugendmedienschutzes formulieren.»

Schweizer Gamer, die ihr Hobby jetzt in Sicherheit glauben, freuen sich aber zu früh. Erst wenn diese Berichte von der Bundesverwaltung im Sommer 2015 veröffentlicht werden, wissen wir Gamer, wie die Regierung die Entscheidung des Parlaments, die Verbots-Motion von Evi Allemann umzusetzen, bewertet. Es ist daher wichtig, dass wir alle vereint am Ball bleiben, um sicherzustellen, dass unserem Hobby nicht wieder Unrecht getan wird, wie es schon 2011 geschah.

Dennoch kann man auch positive Schlüsse ziehen: Es ist offensichtlich, dass das Parlament nicht mehr zu populistischen Entscheidungen im Thema Gewalt in Games neigt. Der Druck von GameRights, Partnern und anderen Organisationen scheint also Früchte zu tragen. Kann man diesen Druck über die nächsten Monate aufrechterhalten, können wir im Sommer dieses Thema noch weiter zu unseren Gunsten beeinflussen. Dafür aber brauchen wir Euch: Werdet Taskforcemithelfer bei GameRights!

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