Luzern arbeitet weiter an Standesinitiative gegen "Killerspiele"

Luzerner Motion - Wie die alte Fasnacht?

Gemäss diversen Medienberichten hat gestern der Luzerner Kantonsrat mit einer Motion die Regierung beauftragt, eine Standesinitiative auszuarbeiten, die nicht nur ein Herstellungsverbot, sondern auch ein Werbe-, Import-, Verkaufs- und Weitergabeverbot sogenannter "Killerspiele" fordert. GameRights berichtete bereits über diese Motion.

Wir erinnern uns: Im Jahr 2011 hat der Kanton Luzern eine Standesinitiative eingereicht, also von der Möglichkeit jedes Kantons, der Bundesversammlung einen Entwurf zu einem Erlass einzureichen oder die Ausarbeitung eines Erlasstextes vorzuschlagen, Gebrauch gemacht. Diese Initiative hatte nebst dem Verbot gewisser Kampfsportarten auch ein umfassendes Verbot von „Gewaltspielen“ gefordert. Diesbezüglich hat sich in Bern nun etwas getan – zur Freude der Gamer. Wirft man jedoch einen Blick auf die übrigen, noch hängigen Verbotsbegehren, wird diese Freude schnell getrübt.

 

Knapp vor 19 Uhr am 18. März 2010 hat der Ständerat die Motion 09.3422 von Frau Allemann mit 19 zu 12 Stimmen angenommen, nachdem wenige Minuten vorher die Motion 07.3870 von Herrn Nationalrat Norbert Hochreutener ebenfalls angenommen wurde (27 zu 1). Zwei Motionen die sich in Ihrer Natur per se beissen, verlangt doch die Motion des CVP-Mannes mehr Regulierung und Jugendschutz und die des VGMG-Auslegers ein Verbot von jedem Spiel in dem „grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen“.
Und dies umfasst so ziemlich jedes Action-Game auf dem Markt, etwas dass man wissen würde, und sollte, wenn man sich mit dem Thema befasst.

Letzten Woche hat der Nationalrat entschieden die Luzerner Standesinitiative «11.301 - Gewaltspiele und -sportarten und Jugendschutz» abzuweisen. Ob dies eine Trendwende in Bundesbern darstellt ist fraglich, denn die Bundesverwaltung hat «mit den laufenden Programmen «Jugend und Medien» sowie «Jugend und Gewalt» das zentrale Anliegen aufgenommen.» Eine Entscheidung zum Thema ist also noch nicht gefallen und somit sind Verbote noch nicht vom Tisch. Verbotsforderungen liegen weiterhin beim Bundesrat.

Die sinnlose Gewalt und die unfassbare Brutalität des Schlägertrios, das in München mehrere Menschen fast totprügelte, hält momentan die Schweiz in Atem. Die Medien sprechen von einem "Amoklauf ohne Waffen". Überall wird nach Erklärungen gesucht, wie so etwas überhaupt passieren konnte. Dabei kommen die meisten zum Schluss, dass die Gewalt durch etliche verschiedene Faktoren ausgelöst wurde: Alkohol und Tabakkonsum, angestaute Aggressionen, Geltungsdrang et cetera. Nicht wenige kommen zum Schluss, dass solch eine Gewalttat nicht allein mit diesen Faktoren erklärt werden kann.

Ganz anders Roland Näf, der diese schreckliche Tat für seine politischen Zwecke zu missbrauchen versucht. Er veröffentlichte vor kurzem einen Bericht auf der Webseite seines Vereins gegen mediale Gewalt (vgmg.ch), in dem er die Schuld an den Straftaten der Küsnachter Schäger vollumfänglich „Gewaltmedien“ zuschreibt:

Der offensichtliche Abbau der natürlichen Hemmung und der fehlende Respekt lassen sich mit dem Konsum medialer Gewalt erklären.

Diese Aussage ist symptomatisch für Näfs verzerrtes Bild von Killerspielen. Ohne es irgendwie belegen zu können, ja, gar ohne es zu versuchen, wirft Herr Näf einfach seine Vermutung in den Raum und stellt sie als Tatsache dar. Killerspiele führen zu Respektlosigkeit und Hemmungslosigkeit. Dass sich hier auf GameRights.ch und im Verein hunderte Gamer tummeln, bei denen Respekt und Anstand immer noch vorhanden sind und die auch ihre natürliche Tötungshemmung durch ein bisschen Knöpfedrücken wundersamerweise noch nicht verloren haben, wird schlicht ausgeblendet. Zudem macht sich Näf nicht einmal die Mühe, weitere Ursachen zu suchen, sein zuvor immer wieder genanntes Prinzip der Multikausalität hat er offenbar vergessen. Inkonsequenterweise werden die anderen drei der von ihm oft rezitierten amokfördernden Faktoren wie Waffenzugriff oder fehlende elterliche Aufsicht schlicht nicht erwähnt.

 

Unsere Bannerpartner: