Analyse zur Interpellation 14.3250

  • Adrian
  • 05. Mai 2014
  • Politik
  • 16082

Nachdem es die letzten Jahre über, Bundeshaus in Berninsbesondere nach der Annahme der Motionen Allemann und Hochreutener und dem Entscheid des Parlaments die Standesinitiativen auf Eis zu legen, ruhig um das Thema des Videogameverbots war, hat nun Nationalrat Jean-Pierre Grin eine Interpellation mit der Frage „Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass ein Verbot gewisser brutaler elektronischer Spiele sich aufdrängt?“ eingereicht. In den wenigen einleitenden Sätzen dazu machte er klar, dass er Videospiele als einen der Hauptgründe für Jugendgewalt ansieht.

Man bedenke: Im Rahmen der Motionen Allemann und Hochreutener hat sich der Bundesrat bereits klar und deutlich zu diesem Thema und insbesondere dem Verbot geäussert: Nicht nur beantragte er die Ablehnung beider Motionen, in der Stellungnahme zu Frau Allemanns Motion hielt er fest, dass der Bundesrat «eine Ausdehnung der heutigen Verbotsgrenze für absolut (auch für Erwachsene) verbotene Gewaltdarstellungen» ablehnt, dass «die häufige Nutzung von Egoshooter-Computerspielen nicht ursächlich für gewalttätiges Verhalten von Jugendlichen - geschweige denn von Erwachsenen – ist» sowie dass «der Jugendschutz bei Gewaltdarstellungen verstärkt werden muss». Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf verteidigte diese Position im Ständerat und wies auf die Problematik der Kriminalisierung von Erwachsenen hin – eine Position, die GameRights, unsere Haltung und unsere Arbeit nur noch weiter bestärkt.

Es stellt sich nun die Frage, wieso Herr Grin nach der Meinung des Bundesrats fragt, wenn die Position doch mehr als zu Genüge belegt ist. Möglich sind hier prinzipiell zwei Optionen: A) Er ist von der Argumentation in seiner Interpellation tatsächlich überzeugt und möchte das Thema neu aufrollen, um die Inquisition gegen Games weiterzuführen resp. neu aufzugreifen oder B) er vollzieht einen «Näf’schen» und möchte auf dieser Welle ins Ziel reiten.  Sicherlich gibt es noch eine breite Auswahl an weiteren Möglichkeiten, aber die Vermutung liegt nahe, dass Variante B der Wahrheit entspricht.

Die Interpellation dürfte in diesem Falle Politik um der Politik Willen sein, was bedeuten würde, dass Herr Grin kein echtes Interesse an der Thematik hätte. Desinteresse ist dabei etwas, dass sich quer durch die ganze Interpellation zieht. Zumindest lässt der befremdliche Sprung von «steigender Jugendgewalt» zu Game- und Zeichentrickgewalt keinen anderen Schluss zu.

Die altertümliche Argumentationsweise und die fehlende Resonanz der ganzen Thematik im Nationalrat sind bezeichnend für die Lust-, Ahnungs- und Interesselosigkeit, mit welcher dieser Vorstoss beantragt wurde. Die Mitunterzeichner Amaudruz, Clottu, Herzog und Rösti, welche Allesamt nach der Diskussion rund um die Motionen in den Nationalrat gekommen sind, hätten sich bei echtem Interesse mit dem Thema befasst und so gesehen wie unnötig und potentiell schädlich eine so formulierte Interpellation ist.

Der grösste Widerspruch liegt darin, dass Herr Grin sowie die Mitunterzeichner Fehr und Joder bereits seit 2007 beziehungsweise 1995 und 1999 im Nationalrat einen Sitz innehaben, so dass sie die Diskussion rund um die Motionen und Standesinitiativen hätten mitbekommen sollen – was sie wohl auch haben. Mehr noch: Alle drei haben sich am 3. Juni 2009 gegen die Verbotsmotionen ausgesprochen. Dass sie knapp fünf Jahre später fest an eine klare Kausalität zwischen virtueller und echter Gewalt glauben, ohne dass zwischenzeitlich irgendwelche grösseren Diskussionen geführt oder bahnbrechende wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen wurden, ist mehr als unrealistisch.

Dass Herr Grin nun so eine Interpellation einreicht, zeugt von wahrhaftig erschreckender Gleichgültigkeit gegenüber den Gamern, dem Gaming und der gesamten Kernthematik von GameRights. Selbstverständlich handelt es sich hier «nur» um eine Interpellation, die ohne weitere Folgen für den Verlauf der Verbotsforderungen bleiben wird – jedoch zeigt sie exemplarisch auf, wie stark die Ignoranz gegenüber Videogames hierzulande immer noch ist.

 

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