Gameverbot-Interpellation: Was sagt der Bundesrat?

  • Thomas
  • 02. Juni 2014
  • Politik
  • 32059

Die Bundesratskammer - Quelle: NZZ.chVor Kurzem analyisierten wir in einem Artikel die nationalrätliche Interpellation Herrn Grins. Der SVP-Mann in der grossen Kammer stellte dort die Frage «Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass ein Verbot gewisser brutaler elektronischer Spiele sich aufdrängt?» und versuchte vermutlich, damit eine schnellere Bearbeitung der bereits 2009 eingereichten verschiedenen Standesinitiativen und Motionen, welche praktisch vollständig dem Vater der schweizerischen Gameverbotsforderungen, Roland Näf, zugeschrieben werden können, zu erreichen. Noch während wir versuchen, mit dem Interpellanten und den Mitunterzeichnern des Vorstosses den Kontakt aufzubauen - einige interessante Antworten haben wir bereits erhalten - analysieren wir für Euch die Antwort des Bundesrats und zeigen auf, wie die Exekutive unserer Regierung zu einem Gameverbot aktuell steht.

Vor fünf Jahren nahm der Bundesrat ebenfalls Stellung zum Thema der Gameverbote, und zwar als Antwort auf Evi Allemann's Motion mit dem Titel «Verbot von Killerspielen». Damals war klar erkennbar, dass die sieben Ratsmitglieder keine Erweiterung des so genannten «Brutaloartikels», also des Artikels 135 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs, wünschen und stattdessen auf Menschenverstand und Medienkompetenz setzen möchten:

Bereits heute gilt gemäss Artikel 135 des Strafgesetzbuches (StGB) ein absolutes Verbot von Gewaltdarstellungen, die grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere beinhalten, die keinen schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert haben und die eine gewisse Eindringlichkeit aufweisen. Der heutige Artikel 135 StGB ist somit grundsätzlich auch auf Killerspiele anwendbar. [...]

Legt man der Motion die avon Lehre und Rechtsprechung entwickelten Begriffsbildungen zugrunde, so dürfte diese somit schon von ihrem Wortlaut her ungeeignet sein, Killerspiele in einem grösseren Masse absolut zu verbieten, als dies heute der Fall ist. [...]

Der Bundesrat lehnt eine Ausdehnung der heutigen Verbotsgrenze für absolut (auch für Erwachsene) verbotene Gewaltdarstellungen ab. Einerseits deshalb, weil mit der Ausdehnung des Verbots auf "menschenähnliche Wesen" nur wieder neue Auslegungsschwierigkeiten geschaffen werden. Andererseits deshalb, weil der Verzicht auf das Kriterium, dass die Darstellung eine gewisse "Eindringlichkeit" aufweisen müsse, der Bezug zur unerwünschten Wirkungsweise solcher Darstellungen verlorenginge.

Die Ergebnisse der verfügbaren wissenschaftlichen Studien lassen vermuten, dass die häufige Nutzung von Egoshooter-Computerspielen nicht ursächlich für gewalttätiges Verhalten von Jugendlichen - geschweige denn von Erwachsenen - ist.
Curia Vista, Antwort des Bundesrats auf die Motion Allemann/09.3422 vom 20.05.2009

Jetzt, fast genau fünf Jahre später, antwortete der Bundesrat auf die Interpellation Herrn Grins, worauf im Folgenden einzugehen ist.

Der Bundesrat hat 2009 in seinem Bericht "Jugend und Gewalt- Wirksame Prävention in den Bereichen Familie, Schule, Sozialraum und Medien" den Zusammenhang zwischen jugendlichem Gewaltverhalten und dem Konsum von gewalthaltigen Medieninhalten sorgfältig abklären lassen und verfolgt seither die Thematik aufmerksam. Gemäss aktuellem Forschungsstand besteht keine [sic] monokausaler Zusammenhang zwischen Gewaltkonsum und Gewaltverhalten. In Verbindung mit anderen belastenden Einflussfaktoren in der Familie, Schule, im Freundeskreis, im Quartier kann der häufige und nicht altersgerechte Medienkonsum von Gewaltinhalten eine verstärkende negative Wirkung haben und das Aggressionspotenzial sowie die Gewaltbereitschaft von Jugendlichen erhöhen.
Curia Vista, Antwort des Bundesrats auf die Interpellation Grin/14.3250 vom 14.05.2014

Im ersten Abschnitt der vergleichsweise kurzen Stellungnahme betont der Bundesrat erneut, dass die polemischen Aussagen sowohl der damaligen Motionäre, der Inhalte der Standesinitiativen von 2009 sowie auch wieder der aktuellen Interpellation wissenschaftlich unhaltbar sind: Videospiele machen niemanden direkt zum Mörder. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass bei überaus aggressiven oder sogar gewalttätigen jungen Menschen eine fatale Mischung aus vielen Negativfaktoren, speziell im sozialen Bereich, für ihr Handeln ursächlich ist, wobei Spiele mit Gewaltinhalten höchstens ein Teil der Mischung sein können. Ausserdem wird in den meisten Studien von einer Kausalkette «Gewalt in Games führt zu Gewalt im echten Leben» ausgegangen, jedoch bemerken Forscher, dass der gegenteilige Verlauf zu bedenken ist: Demnach machen gewalthaltige Videospiele machen aggressiv, vielmehr tendieren bereits aggressive Menschen eher dazu, gewalthaltige Spiele zu konsumieren. Wären keine Spiele da, würden wohl einfach andere in irgendeiner Form Gewalt darstellenden Inhalte herangezogen. Der Bundesrat anerkennt jedoch, dass es Inhalte gibt, welche nicht für bestimmte Altersgruppen geeignet sind. Dies geht mit der Forderung von GameRights, die etablierte PEGI-Altersrichtlinie in der Schweiz endlich gesetzlich zu verankern, einher.

Der Bundesrat hat deshalb betont, dass eine wirksame Prävention in den Bereichen Familie, Schule, öffentlicher Raum sowie Medien wichtig ist und 2010 zwei Jugendschutzprogramme lanciert. Im Rahmen des Programms Jugend und Gewalt (www.jugendgewalt.ch) unterstützt der Bund Kantone, Städte und Gemeinden bei der Planung, Durchführung und Überprüfung von Massnahmen zur Gewaltprävention. Mit dem Programm Jugend und Medien zielt der Bund auf eine sichere und altersgerechte Nutzung von digitalen Medien. Dabei haben Eltern, Lehr- und Betreuungspersonen eine wichtige Begleit- und Regulierungsfunktion. Sie erhalten via dem nationalen Informationsportal www.jugendundmedien.ch Informationen, Hilfestellungen sowie Hinweise auf Unterstützungsangebote vor Ort.
Curia Vista, Antwort des Bundesrats auf die Interpellation Grin/14.3250 vom 14.05.2014

Obschon bedauerlich ist, dass GameRights und spezifisch unser erfolgreiches Projekt GameAgents bei diesen bundesrätlichen Bemühungen bislang nicht berücksichtigt wurde, ist die Stossrichtung des Rats aus konsumentenschutztechnischer Sicht sehr zu begrüssen. Der Bundesrat hat erkannt, dass Symptombekämpfung keine Lösung sein kann und durchschaut die von Fehlinformationen und thematischer Inkompetenz beflügelten, moralistischen und aktionistischen Schnellschussforderungen der Gamegegner. An dieser Stelle sei angemerkt, dass wir uns seit langem in teils intensivem Austausch mit verschiedenen politischen Stellen, Instanzen und Personen befinden und daran arbeiten, den politischen Kontakt in dieser Sache auf den Bundesrat auszuweiten.

Die auf fünf Jahre befristeten Programme werden in der zweiten Hälfte 2014 evaluiert. Gleichzeitig lässt der Bundesrat prüfen, wie die Zusammenarbeit zwischen Behörden verbessert werden kann, die sich mit Jugendgewalt befassen, und wie der Zugang zu ungeeigneten Medieninhalten wirkungsvoll reguliert werden kann. Derzeit werden die bestehenden Regulierungsmassnahmen von Seiten der Kantone und der Wirtschaft evaluiert sowie der Regulierungsbedarf auf Bundesebene erhoben. Die Evaluations- und Prüfergebnisse mit konkreten Massnahmenvorschlägen sollen bis im Sommer 2015 vorliegen und vom Bundesrat verabschiedet werden. Dabei wird auch zu klären sein, ob ein gesetzliches Verbot von Gewaltspielen sowie eine Verschärfung der Jugendschutzbestimmungen im Fernsehen realisiert werden soll.
Curia Vista, Antwort des Bundesrats auf die Interpellation Grin/14.3250 vom 14.05.2014

Wie schon bemerkt, strebt GameRights eine Zusammenarbeit mit und die Anerkennung der Regierung an, um deren Bemühungen mit unserem einzigartigen und innovativen Projekt GameAgents und weiteren Anstrengungen unsererseits zu ergänzen.

Insgesamt müssen verschiedene Punkte festgehalten werden. Einerseits drückt der Bundesrat in seiner Stellungnahme sehr klar aus, dass er noch immer keine monokausale Verbindung zwischen Games und Gewalt sieht, was erfreulich ist. Seine sehr klare Haltung gegen einen Ausbau von Art. 135 StGB dürfte diesmal gefehlt haben, da es gar nicht explizit um eine Revision eines bestehenden Gesetzes und somit eine Überarbeitung der durch Legislatur, Lehre und Rechtsprechung definierten Richtlinien geht. Gerade der letzte Satz der Antwort ist vergleichsweise schwach formuliert und lässt verschiedene Interpretationen zu: Entweder, der Bundesrat spürt aus dem Parlament und den Ständen einen gewissen Druck in diesem Thema und ist mittlerweile eher gewillt, sich ihren Wünschen anzunähern, oder er möchte sich effektiv nur Zeit lassen, um seine Auswertungen zu erhalten und aufgrund derer weitere Schritte unternehmen, was dann im Verlaufe des Jahres 2015 passieren dürfte. Eine dritte mögliche Auslegung der Aussage könnte sein, dass der Abschlusssatz effektiv «nur» zur Beruhigung der Interpellanten gedacht ist, um salopp gesagt «den Ball flach zu halten».

Unsere Kontakte mit den Kammern selbst zeichnen jedoch nach wie vor ein sehr beunruhigendes und von Ignoranz und teils sogar klarer Ablehnung bestimmtes Bild. Eine Zusammenstellung dieser Antworten auf unsere Fragen an verschiedene Parlamentsmitglieder stellen wir Euch in einem bald folgenden Artikel vor. Letztendlich darf man Folgendes nicht vergessen: Auch wenn der Bundesrat gegen ein Verbot ist, bestimmt letztendlich das Parlament über die Verbannung von Videospielen. Es ist somit von jedem Gamer ein persönlicher Einsatz gefragt, beispielsweise in den GameRights-Taskforces, um ein Verbot zu verhindern. Der Kampf ist noch lange nicht gewonnen!

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