Auf das „Gesetz betreffend öffentliche Filmvorführung und die Abgabe von elektronischen Trägermedien (FTG)“ ist vorletzten Donnerstag der baselbieter Landrat geschlossen eingetreten. Damit zieht er mit dem Grossen Rat des Stadtkantons gleich. Das neue Gesetz soll eine Übergangslösung bilden, bis der Bund eine schweizweite Lösung in Kraft setzt. Dieses Gesetz könnte langfristig als Vorbild für eine eidgenössische Lösung fungieren.