Beide Gremien haben bekannt gegeben, das Labeling um einen Hinweis auf Loot-Boxen und andere „Zufallsmechanismen“ zu erweitern, um Konsumenten und Erziehungsberechtigte besser über diese Mechanik zu informieren.
Damit Konsumenten in Europa und den Vereinigten Staaten beim Kauf von Computer- und Videospielen besser über dessen Inhalte informiert sind, haben PEGI (Pan European Game Information) und das ESRB (Entertainment Software Rating Board) bekannt gegeben, dass sie das Labeling auf Spieleverpackungen und in Online-Stores um einen Hinweis auf „bezahlte Zufallsgegenstände erweitert haben. Der neue Hinweis stellt hierbei in beiden Fällen eine Erweiterung des ursprünglichen Hinweises auf in-Game Käufe dar, welches PEGI und das ESRB 2018 eingeführt haben. Es sollen damit Spiele gekennzeichnet werden, in welchen Items gekauft werden können, deren Inhalt dem Spieler beim Kauf nicht bekannt sind, so zum Beispiel Loot-Boxen, Card Packs und andere Item-Bundles. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Items mit in-game Währungen oder echtem Geld bezahlt werden. Andere Formen von Mikrotransaktionen werden weiterhin durch den 2018 eingeführten Hinweis gekennzeichnet. Gegenüber Gamesreactor hat die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) angemerkt, dass auch für den deutschen Markt ein Label in Arbeit ist und bis Herbst 2020 eingeführt werden soll.
Nach Aussagen des ESRB wurde das Label aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen von Eltern, Konsumenten und Game-Enthusiasten eingeführt, welche um einen Hinweis auf die zufallsgetriebene Natur dieser Mechanik baten. Wie das ESRB selber vermerkt, wissen gemäß Studien weniger als ein Drittel der Eltern was sich hinter dem Begriff Loot-Box verbirgt. Das ESRB hat deshalb auch explizit auf den Begriff „Loot-Box“ verzichtet und stattdessen auf zufallsgetriebene Mikrotransaktionen an sich hingewiesen. Dies sichert auch, dass das Label auf alle Formen dieser Mechanik zutrifft.
Die Kontroverse um Loot-Boxen und ähnliche zufallsgetriebene Mechaniken dauert inzwischen schon mehrere Jahre an. Zentral ist hierbei die Frage, ob Loot-Boxen und Co. eine Form des Glückspiels darstellen. Während Publisher Electronic Arts (EA) während einer Anhörung vor britischen Behörden die Vorwürfe zurückwies und Loot-Boxen als „spaßige“ „Überraschungsmechaniken“ bezeichnete, haben auch ESRB, PEGI und USK in der Vergangenheit die Position vertreten, dass Loot-Boxen kein Glücksspiel darstellen, da kein echtes Geld damit gewonnen werden kann und sehen sich nicht in der Verantwortung, Glücksspiel in Videospiele zu regulieren.
Auf staatlicher Ebene regt sich aber reger Widerstand gegen die Implementierung dieser Mechaniken, besonders in Spielen, die an Kinder gerichtet sind. Insbesondere das enorm populäre FIFA von EA ist hierbei in die Kritik geraten. In Belgien hat die Gaming-Kommission geprüft und beschlossen, dass diese gegen das Glücksspielgesetz verstoßen. Als EA sich verweigerte Maßnahmen zu ergreifen, wurde ein strafrechtliches Verfahren gegen den Publisher eröffnet. Anfangs 2019 stellte EA schlussendlich den Verkauf von der in-game Währung „FUT-Points“, mit denen die Card-Packs erworben werden konnten, ein. Davor mussten auch schon Activision-Blizzard in Overwatch und Take2 in NBA 2K19 den Verkauf von Loot-Boxen einstellen. Auch in den Niederlanden wurden 2018 ähnliche Massnahmen ergriffen und Loot-Boxen in mehreren Spielen als rechtswidrig eingestuft. Auch Spaniens Regierung erwägt mittels Regulierung die Mechanik aus dem Markt zu drängen.
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