Nationalrat nimmt Gesetzesvorlage an: Kommt nun die Zensur oder ist es das Ende der Verbotsforderungen?

  • Adrian
  • 12. Juli 2021
  • Politik
  • 31385

Am 18. März 2010 nahm der Ständerat die Motionen Allemann (SP) und Hochreutener (CVP) an. Nun, inzwischen mehr als elf Jahre später, hat der Nationalrat die daraus entstandene Gesetzesvorlage angenommen – doch mit den Verbotsforderungen von damals hat die Vorlage recht wenig zu tun.

Bereits am 17. März 2021, während der vorhergehenden Frühlingssession, hatte der Nationalrat sich mit dem Gesetzesentwurf des „Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele“ (JSFVG) befasst. In der Sommersession am 9. Juni 2021 hat der Nationalrat nach über elf Jahren die Gesetzesvorlage, welche aus den Motionen der damaligen Nationalräte Evi Allemann (09.3422) und Norbert Hochreutener (07.3870) entstand, angenommen. Bedeutet das nun, dass die generelle Zensur und ein breites Verbot von gewaltbeinhaltenden Games wie Frau Allemann sie sich gewünscht hat, eine beschlossene Sache ist?

Ganz und gar nicht. Generell hat der angenommene Gesetzesentwurf wenig mit der Motion von Frau Allemann, welche damals die von der "Vereinigung gegen mediale Gewalt" ausgearbeitete Motion in den Nationalrat einbrachte und ein Verbot jeglicher Gewaltdarstellung in Computer- und Videospiele verlangte, gemeinsam. Dies sollte auch keine Überraschung darstellen. Bereits 2010 zeigte sich der Bundesrat wenig begeistert von dem Auftrag, ein Verbot auszuarbeiten. Zwischenzeitlich verstrichen nun mehr als zehn Jahre, in denen der Bundesrat die Programme „Jugend und Medien“ sowie „Jugend und Gewalt“ ins Leben gerufen hat, das Parlament alle Verbots-Initiativen der Stände sistiert hat und sich das Klima rund um Gewalt in Videospielen stark gewandelt hat.

Und so hielt Nationalrat Fabien Fivaz (Grüne) für die vorberatende Kommission bei der Eröffnung der Diskussion am 17. März 2021 fest, dass der Gesetzesentwurf den Motionen und Standesinitiativen nur mehr oder weniger entsprach, denn zwischenzeitlich bestehe kein Grund mehr, den Konsum von Games zu „verteufeln“. Auch seien Games inzwischen eine „Säule unserer Kultur“. Als Sprecher der Kommission merkte Nationalrat Fivaz auch an, dass es keine wissenschaftlich erwiesene Kausalität zwischen Games und Gewalt gebe. Ein Verbot sei aus diesen Gründen nicht in Betracht gezogen worden. Stattdessen sei der Gesetzesentwurf eine simple und pragmatische Lösung. Auch andere Befürworter bestärkten, dass der Gesetzesentwurf eine einfache und ausgeglichene Lösung sei, die auch ohne „Swiss finish“ klarkomme. Er bilde einen „einheitlichen minimalen Standard“. 

Dagegen hielten prinzipiell die SVP und die FDP. So kritisierten vor allem die Nationalräte Verna Herzog und Mauro Tuena (beide SVP) den Gesetzesentwurf, denn einerseits hätte die verantwortliche Branche bereits eine Lösung erarbeitet und setze diese auch seit fünfzehn Jahren erfolgreich ein. Andererseits sei das Gesetz hingegen schwer durchsetzbar – vor allem im Onlinebereich – und führe zur Benachteiligung von schweizerischen Anbietern. Das Gesetz schaffe eine zusätzliche Bürokratie und einen weiteren Kontrollapparat und führe zur Bevormundung der Eltern, welche die SVP in Sachen Jugendmedienschutz in der Pflicht sieht. Auch die Regulierung von Mikrotransaktionen empfand die SVP als überflüssig. Generell merkte die Volkspartei an, dass es in der Schweiz genügend rechtliche Voraussetzungen gäbe, um einen effizienten Jugendmedienschutz zu gewährleisten. 

Die Befürworter hielten beim letzten Punkt dagegen: Der Gesetzesentwurf bevormunde die Eltern in keiner Weise, vielmehr gebe der Entwurf den Eltern einen klaren einheitlichen Rahmen vor, an dem Sie sich orientieren können.

Am 9. Juni 2021, während der Fortführung der Diskussion, plädierte die FDP dafür, die Branchenregulierung schlank und praxisnah zu gestalten. Christian Wasserfallen (FDP) schlug entsprechend vor, die Regulierungsdichte stark zu reduzieren, um die Regulierungsaufgaben der Jugendschutzorganisationen, welche dem Gesetz entspringen, einzuschränken. Auch setzte die FDP sich dafür ein, dass die Möglichkeit geschaffen werden solle, unterschiedliche Jugendschutzorganisationen je Branche zu etablieren, um so die kulturellen und sprachlichen Differenzen im Land zu berücksichtigen. Auch solle das Gesetz stärker auf Freiwilligkeit sowie Selbstregulierung und -kontrolle aufbauen. 

Zwar begann die Diskussion im Nationalrat bereits am 17. März, aber erst am 9. Juni im Rahmen der Sommersession wurde über das Gesetz und die Änderungsanträge abgestimmt. Die Änderungen der Minderheit – insbesondere FDP und SVP – wurden abgelehnt, während Änderungen der Kommission angenommen wurden. Die wichtigsten Änderungen sind hierbei die Erweiterungen von Art. 10 und Art. 12. Der geänderte Art. 10 schreibt nun nicht mehr vor, dass die Jugendschutzorganisationen Experten zu Rate ziehen müssen, sondern Experten als ständige Mitglieder aufzunehmen haben. In Art. 12 Abs. 4 und Abs. 5 wird nun ermöglicht, bestehende Altersklassifizierungssysteme wie PEGI anzuerkennen, eine Forderung die GameRights seit über zehn Jahren stellt.

Mit diesen Änderungen wurde der Gesetzesentwurf am 9. Juni 2021 angenommen und an den Ständerat beziehungsweise dessen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur weitergereicht. GameRights wird weiter darüber berichten und im Prozess mitwirken.

 

Unsere Bannerpartner: